in

Betriebliche Altersvorsorge: Die wichtigsten Infos im Überblick 

Zwei ältere Menschen, die sich über die betriebliche Altersvorsorge informieren.
Arbeitnehmer stocken mit der betrieblichen Altersvorsorge ihre Rente auf. (izkes/Shutterstock.com)

Arbeitnehmer, die in die bAV einzahlen, verzichten auf einen Teil ihres Bruttolohns. Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen Anteil mit mindestens 15 Prozent zu bezuschussen, und seit 2022 gilt dies auch rückwirkend für Verträge, die vor 2018 geschlossen wurden. Die aus der bAV erhaltenen Gelder werden den Arbeitnehmern nach Rentenantritt ausbezahlt, entweder monatlich bis an ihr Lebensende oder als einmalige Gesamtzahlung, je nach Wahl des Arbeitnehmers. Derzeit schließen Einzahler Verträge ab, die sich auf das 67. Lebensjahr beziehen, es sei denn, sie werden berufsunfähig, in welchem Fall sie früher Anspruch auf die Vorsorgeleistung haben. 

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber 

Ein Vorteil der bAV ist, dass die Abgaben zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer sinken, da sie auf einen Teil ihres Bruttolohns verzichten. Es entsteht jedoch ein sogenannter geldwerter Vorteil, der bei der späteren Auszahlung versteuert werden muss. Zudem ist die bAV auch bei Jobwechseln abgesichert, da der neue Arbeitgeber verpflichtet ist, das bAV-Modell mit dem neuen Mitarbeiter fortzuführen, auch wenn es sich um eine andere Branche handelt. Im öffentlichen Dienst ist die bAV inzwischen sogar Standard. 

Für Arbeitgeber entstehen keine Nachteile durch die bAV. Im Gegenteil, die Buchhaltung kann sich über die Mitarbeiter freuen, die in die bAV einzahlen, da der Anteil zur Sozialversicherung für Arbeitgeber ebenfalls sinken kann und der Zuschuss in der Bilanz als Betriebsausgabe steuerwirksam ist. Dem Arbeitgeber entsteht daraus dementsprechend ebenfalls kein Nachteil, wenn er Beiträge zur bAV für seine Arbeitnehmer mitfinanziert. Für Einkommen von maximal 2.575 Euro brutto bezuschusst außerdem der Staat den Arbeitgeberanteil mit 30 Prozent. 

Praktische Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt fünf Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber kann eine Direktzusage machen, bei der dem Mitarbeiter am Ende seines Erwerbslebens eine Betriebsrente unmittelbar ausgezahlt wird. In diesem Fall ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, die Leistung fortzuführen, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Häufiger ist deshalb die Variante, bei der Dritte mit der Organisation betraut werden, nämlich Unterstützungskassen, Lebensversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.

 22.06.2023 // SON